Wir unterstützen Sie bei der Vorsorge

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Vorsorge für Ihr Vermögen und Ihr leibliches Wohlergehen zu treffen.

Wir beraten Sie gern bei der Wahl der richtigen Instrumente zur Beachtung Ihre Wünsche.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bestimmt den Bevollmächtigten, im Fall einer in der Vollmacht festgelegten Notsituation für den Vollmachtgeber anstelle seiner Person Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen.

Für die Vergabe einer Vorsorgevollmacht ist eine partielle Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers ausreichend. Es bedarf dazu keiner notariellen Beglaubigung.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen. In den häufigsten Fällen steht sie im Zusammenhang mit der Ablehnung lebensverlängernder Heileingriffe.

Betreuungsverfügung

Als selbstbestimmte und persönliche Option der Vorsorge für den Fall, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, eignet sich die Betreuungsverfügung. Sie entfaltet ihre Wirkung ausschließlich, wenn es unabdingbar ist.

Testament

Das Testament kennzeichnet den letzten Willen des Erblassers in Bezug auf sein Vermögen. Im rechtlichen Sinn ist es eine formbedürftige, einseitige sowie jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Testators.

Zur Erstellung, Änderung und Aufhebung eines Testamentes ist die uneingeschränkte Testierfähigkeit unabdingbar.

Das Testament wird nur notariell ausgestellt und nicht von uns bearbeitet.